„… und die Stadt gehört euch“

Dokumentation der Presseerklärung zu Jochem Vissers Vorschlag einer Hausbesetzung des Nachbarschaftsheims am Lietzensee e.V.

Dokumentation der Presseerklärung zu Jochem Vissers Vorschlag einer Hausbesetzung des Nachbarschaftsheims am Lietzensee e.V.

Es ist schön wenn ein Slogan den Wahlkampf überdauert. Warum tut er das in diesem Fall? Die Antwort ist einfach. Er spiegelt ein Wertefundament wieder. Das macht ihn glaubwürdig und beständig.

So etwas irritiert die CDU, aber das ist ihr Problem.

Dabei beschreibt der Satz eine Selbstverständlichkeit. Natürlich gehört die Stadt den Bürger*innen. Wem denn sonst?

Diese Bürger*innen betreiben das Nachbarschaftshaus am Lietzensee. Das Stadtteilzentrum bietet ein einzigartiges Spektrum an Beratung, Beistand und Engagement. Bürger*innen kümmern sich umeinander, helfen sich und sie tun dies selbstverwaltet und ehrenamtlich.

Mehr am Gemeinwohl orientiert und gleichzeitig preiswerter kann soziokulturelle Arbeit kaum ausgeübt werden.

Die Immobilie, in der sie das tun, gehört den Bürger*innen und wird von Carsten Engelmann verwaltet. Er ist hier Sozialstadtrat für die CDU.

Dieser Verwalter hat den Bürger*innen nun erklärt, sie müssten aus ihrem Haus ausziehen, weil er es sanieren lassen will. Die Bürger*innen müssten das Gebäude komplett räumen, sonst wäre eine Sanierung nicht möglich. Konkrete Pläne legte der Verwalter nicht vor. Dennoch gelang es ihm Haushaltsmittel für eine „planlose“ Sanierung zu erhalten.

Wenig überraschend wollte der Verwalter eine anschließende Nutzung durch die Bürger*innen rechtlich nicht absichern. Die wäre ohnehin unwahrscheinlich, denn Räume für den Übergang hat der Verwalter natürlich nicht organisiert. Ein großer Teil der fast 80 Gruppen dürfte damit die „Sanierung“ nicht überstehen.

Die Motivation für das Verhalten des Verwalters kennen wir nicht. Wir halten es jedoch für falsch, sich von den Ergebnissen seiner Tätigkeit überraschen zu lassen.

Es ist in jedem Fall besser sich zu wehren, denn die Amtszeit des Verwalters ist begrenzt. Dieser Widerstand könnte juristisch, aber auch öffentlich, im politischen Raum, geschehen. Eine Verweigerung des Auszugs – oder Hausbesetzung - kann dabei eine strategische Notwendigkeit sein. Was nützt ein gewonnener Prozess, wenn die sozialen Netzwerke zerfallen sind und die Gruppen nicht mehr existieren, die das Gebäude nutzen könnten.

Beides sind legitime Formen politischen Handelns und ein, in einer demokratischen Republik, angemessenes Agieren.

Marcus Nolten
für DIE LINKE. Charlottenburg-Wilmersdorf