13. August 2009: Sanktionsmoratorium zur Abschaffung des § 31 SGB II startet!

Jeder Hartz IV-Empfänger kann von dem § 31 SGB II betroffen sein...

Der Paragraph regelt die Kürzung des ohnehin schon am Existenzminimum bemessenen Hartz IV Regelsatzes.

Dies können in  Einzelfällen bis zu 100% sein. Damit wird Menschen die Lebensgrundlage entzogen. Eine Lebensgrundlage die jedem Menschen zusteht.

Der § 31 SGB II verstößt gegen die Menschenrechte und unser Grundgesetz. Nicht wenigen Politikern insbesondere aus CDU/CSU und FDP gehen diese Reglungen noch nicht weit genug. Sie wollen noch schärfere Regelungen und härtere Kürzungen.

Dagegen regt sich nun breiter gesellschaftlicher Widerstand, an dem sich die verschiedensten Organisationen und viele Einzelpersonen beteiligen: Das Sanktionsmoratorium. Dieses überparteiliche Bündnis wird in Zukunft für die ersatzlose Streichung dieses Schandparagraphen werben!

Axel Gödel

Das Sanktionsmoratorium findet man im Internet unter: www.sanktionsmoratorium.de