Satzung des Bezirksverbands

Im April 2022 gab sich der Bezirksverband der Linken Charlottenburg-Wilmersdorf eine Satzung. Sie wurde durch die Mitglieder des Bezirksverbands in einer Urabstimmung abgestimmt. Einige Mitglieder des Bezirksverbands klagten im Anschluss gegen einige der Bestimmungen vor der Landesschiedskommission (LSK). Daraufhin entschied die LSK am 23.11.2022, dass zwei Absätze dieser Bezirkssatzung der Landessatzung widersprechen und ungültig sind. Das betraf die §§7 (4) und 14 (4). Weitere beklagte Bestimmungen wurden für gültig erkannt.

Eine der für ungültig erklärten Bestimmungen betraf die Mindeststärke bezirklicher Zusammenschlüsse. Hier hatte die LSK aber die Intention der ursprünglichen Satzung anerkannt und den Landesvorstand zur Änderung bzw. Präzisierung der Landessatzung angeregt. Daraus resultierte der Beschluss 14 / 1 / 9 des Landesparteitags vom 13.5.2023.

Hier ist die Satzung der Linken Charlottenburg-Wilmersdorf in der Fassung vom November 2022 (nach Beschluss der LSK)

Ergänzt werden muss die Satzung um den §7 (4) - als Übernahme des per LPT-Beschlusses geänderten §7 (5) der Landessatzung. (s.o.)