Einschätzung des Arbeitskreis Arbeit und Soziales / Die Linke Charlottenburg-Wilmersdorf.
Die Bundesregierung hat heute einen Beschluss zur Bürgergeldreform getroffen. Neben der Änderung des Namens zu „Grundsicherungsgeld“ gibt es einige wesentliche Änderungen, die vor allen Dingen Verschlechterungen für die Leistungsbezieher bedeuten.
- Sanktionen greifen künftig ab zwei verpassten Terminen im Jobcenter. Dann werden 30 Prozent (ca. 150 Euro) des Regelsatzes für einen Monat gestrichen. Bei drei versäumten Terminen wird der Regelsatz vollständig gestrichen. Die Miete soll dann direkt an den Vermieter überwiesen werden. Ab dem zweiten Monat werden auch Miet- und Heizkosten nicht mehr übernommen. Für Leistungen muss dann ein komplett neuer Antrag gestellt werden. Es soll allerdings (schriftliche) Anhörungen für die Betroffenen geben. Menschen mit psychischen Erkrankungen und Menschen, die kein deutsch sprechen, sollen persönlich angehört werden.
- Sanktionen greifen auch, wenn eine „zumutbare“ Arbeit nicht angenommen, eine Maßnahme abgebrochen oder sich nicht ausreichend um eine Stelle bemüht wird. Dann wird die Leistung sofort um 30 Prozent für bis zu zwei Monate gekürzt. Kosten der Unterkunft werden direkt an den Vermieter gezahlt.
- Bei Familien wird bei Sanktionen der Regelsatz für den zweiten Elternteil und die Kinder nicht gemindert.
- Die Regeln für Schonvermögen und Wohnkosten werden verschärft. Bisher musste im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs ein Vermögen von bis zu 40.000 Euro und danach 15.000 Euro nicht angetastet werden. Diese Karenzzeit wird komplett abgeschafft. Die Höhe des Schonvermögens soll sich nach dem Alter richten (bis 30 Jahre: 5.000 Euro, bis 40: 10.000 Euro, bis 50: 12.500 Euro, ab 50: 20.000 Euro). Die „Angemessenheit“ der Wohnkosten wurde bisher im ersten Jahr nicht überprüft. Ab jetzt wird sofort nur noch maximal das Anderthalbfache der „angemessenen“ Summe gezahlt.
- Eltern mit Kleinkindern wurden bisher bis zum dritten Lebensjahr des Kindes nicht zur Arbeitsaufnahme gedrängt. Ab jetzt sollen sie ab dem ersten Geburtstag des Kindes zur Arbeitsaufnahme bzw. zur Teilnahme an Maßnahmen genötigt werden. Die individuellen Umstände sollen geprüft werden.
- Der „Vermittlungsvorrang“ wird wieder gestärkt. Die Bezieher sollen so schnell wie möglich aus dem Leistungsbezug rausgedrängt werden, auch wenn die neue Tätigkeit ihre Berufserfahrung entwertet und zukünftig damit Arbeitslosigkeit wahrscheinlich ist.
- Zuschüsse für Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose einstellen, sollen auf einen größeren Personenkreis ausgeweitet werden.
- Bei Schwarzarbeit von Leistungsempfängern haften künftig auch die Arbeitgeber für den Sozialleistungsbetrug.
Nennenswerte Einsparungen erwartet die Bundesregierung durch die Änderungen nicht. Dabei hatte die Union noch im Wahlkampf zweistellige Milliardenbeträge mit den Kürzungen im Bürgergeld einsparen wollen. 2026 soll es Einsparungen von 86 Millionen Euro geben, für 2027 sollen die Einsparungen elf Millionen Euro betragen. Für die beiden Folgejahre wird sogar mit Mehrkosten gerechnet. Betroffen von dem Angriff auf die unterste Sicherungsleistung sind 5,2 Millionen Menschen, davon 1,4 Millionen Kinder unter 15 Jahren. Der Regelsatz beträgt derzeit 563 Euro zuzüglich Kosten der Unterkunft (Miete und Heizkosten). In Kraft treten sollen die neuen Regelungen am 1.7.2026. Die BA hält den Starttermin nicht für seriös. Der Beschluss kann jetzt als Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden. Eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich.
Insgesamt stellt der Beschluss eine erhebliche Verschlechterung der Situation der Leistungsberechtigten dar und den größten Angriff auf den Sozialstaat seit den Hartz-Reformen.
Während sich die mediale Berichterstattung hauptsächlich auf die Sanktionen konzentriert, liegt in der wegfallenden Karenzzeit besonders bei der „Angemessenheit“ der Miete die wohl größte soziale Gefahr. Da es in den Großstädten kaum Mieten gibt, die die Angemessenheitskriterien erfüllen, ist mit umfangreicher Verdrängung ebenso wie mit einem starken Anstieg der Wohnungslosigkeit zu rechnen.
Sanktionen auf hundert Prozent des Regelsatzes wurden bereits in der Vergangenheit für verfassungswidrig erkannt. Ändert das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung hier nicht, werden sicherlich Teile der neuen Grundsicherung wieder gekippt werden. Bis dahin werden aber viele Betroffene bereits damit drangsaliert worden sein. Vor dem Hintergrund der völlig unbedeutenden Einsparungen für den Bundeshaushalt bleibt lediglich ein zynischer Angriff auf Arme, in dem sich die ganze Verachtung der herrschenden Klasse gegen sie ausdrückt.
