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Unterstütze den Bezirksverband!

Wir setzen uns für das gute Leben für alle ein – und das geht nur mit uns allen Zusammen. 
Aber Wahlkampf kostet eine Menge Geld und die anderen Parteien sind uns dabei meist voraus.

Wir sind stolz darauf, dass die Linke nicht bestechlich ist und wir als einzige Partei authentisch sagen können, unser politisches Handeln nicht von Finanz- oder Machtinteressen leiten zu lassen. 

Auf dieser Seite erfährst du, wieso das so ist und wie du die Linke in Charlottenburg-Wilmersdorf unterstützen kannst - auch falls du gerade keine Kapazitäten hast, um selbst politisch aktiv zu werden. 

Hilf mit Deiner Spende, Politik von unten möglich zu machen!

Keine Kohle von Konzernen!

Die Linke nimmt keine Spenden von Konzernen und Lobbyisten an – als einzige im Bundestag vertretene Partei. Das ist politisch richtig, denn Die Linke bleibt unabhängig.

Finanziell ist das jedoch ein Nachteil, denn so hat Die Linke viel weniger Geld, um beispielsweise Material zu drucken oder Veranstaltungen zu organisieren.

Damit Die Linke auch weiterhin gut arbeiten und alle fetzigen und frischen Ideen umsetzen kann, braucht sie Deine bzw. Eure Spende/-n. Sonst ziehen die anderen Parteien vorbei und machen mit Lobbyisten-Millionen Stimmung.

Du kannst unseren Bezirksverband per Überweisung finanziell unterstützen. Das Spendenkonto lautet:

Die Linke Charlottenburg-Wilmersdorf

IBAN: DE21 1007 0848 0525 6078 08

BIC: DEUTDEDB110

Verwendungszweck: Spende, [Vorname, Name, Anschrift]

Deine Daten behandeln wir vertraulich. Auf Wunsch stellen wir gerne eine Spendenbescheinigung aus. Vielen Dank!

Die Daten aus dem Spendenformular speichern und verarbeiten wir in Zusammenarbeit mit den am SEPA-Lastschriftverfahren bzw. Kartenzahlung beteiligten Banken gemäß der Datenschutzvorschriften sowie der Vorschriften des Parteiengesetzes.

Wenn du eine Steuererklärung machst, kannst du deinen Mitgliedsbeitrag (und Spenden) von der Steuer absetzen – und bekommst unter bestimmten Voraussetzungen 50% über die Steuererklärung wieder zurück! 

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger:innen- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:

Stufe 1 – Steuerermäßigung nach § 34g EStG
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 3.300 Euro jährlich (bei zusammen veranlagten Ehegatten bzw. Lebenspartnern 6.600 Euro) werden berücksichtigt, indem 50 % des Betrages, d. h. maximal 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro, direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden.

Stufe 2 – Sonderausgabenabzug nach § 10b Abs. 2 EStG
Darüber hinaus sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer weiteren Höhe von 3.300 Euro (bei Zusammenveranlagung 6.600 Euro) als Sonderausgaben nach § 10b Absatz 2 EStG abzugsfähig, soweit für diese Beträge keine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.

Gesamtvolumen ab 2026
Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 können natürliche Personen somit insgesamt Zuwendungen an politische Parteien bis zu 6.600 Euro (bei Zusammenveranlagung bis 13.200 Euro) steuerlich geltend machen: zunächst über die 50 %-Steuerermäßigung (§ 34g) und darüber hinaus über den Sonderausgabenabzug (§ 10b Abs. 2).

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